Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zu den virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (vZEV).
Was ist ein vZEV?
Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erlaubt es mehreren Endverbrauchern, den Strom aus einer gemeinsamen Energiequelle – meist einer Photovoltaikanlage – über das bestehende Niederspannungsnetz gemeinsam zu nutzen. Anders als beim klassischen (ZEV), bei dem physische Leitungen zwischen den Teilnehmern erforderlich sind, basiert der vZEV auf der virtuellen Zusammenführung von Messdaten mehrerer Zähler.
Seit dem 1. Januar 2025 ermöglicht diese neue Regelung in der Schweiz, dass mehrere Parteien ihren Stromverbrauch gemeinsam organisieren können, ohne dass eine physische Verbindung zwischen den beteiligten Gebäuden erforderlich ist.
Was sind die Vorteile eines vZEV?
Keine baulichen Massnahmen erforderlich: Bestehende Anschlussleitungen können genutzt werden, wodurch Kosten für zusätzliche Leitungen entfallen.
Erhöhung des Eigenverbrauchs: Der lokal erzeugte Strom wird direkt vor Ort genutzt, was Netznutzungskosten reduziert.
Flexibilität: Auch Gebäude, die nicht unmittelbar nebeneinanderliegen, können Teil eines vZEV sein, sofern sie denselben Netzanschlusspunkt nutzen.
Reduzierte Stromkosten: Lokal produzierter Solarstrom kann oft günstiger bezogen werden als Strom aus dem öffentlichen Netz.
Nachhaltigkeit: Jede lokal genutzte Kilowattstunde Solarstrom reduziert den Bedarf an konventionell erzeugter Energie.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gleicher Netzanschlusspunkt: Alle Teilnehmer müssen über denselben Verknüpfungspunkt im Niederspannungsnetz (<1 kV) verbunden sein.
Gleiche Sammelschiene: Die Anschlussleitungen müssen auf derselben Sammelschiene des Verteilnetzes liegen.
Keine Muffennetze: Ein vZEV ist nicht zulässig, wenn die Verbindung über mehrere Muffen erfolgt. Ein vZEV ist möglich, wenn alle Anschlussleitungen direkt mit einem gemeinsamen Verteilkasten (VK) verbunden sind oder alle Häuser dieselbe Muffe teilen.
Kann ich auch ohne eigene PV-Anlage von einem vZEV profitieren?
Ja, das ist möglich. Sie können einer Eigenverbrauchsgemeinschaft innerhalb Ihres Hausanschlusses oder Netzanschlusspunkts beitreten. Dazu fragen Sie bei einem Nachbarn mit PV-Anlage an und lassen sich von einem Fachbetrieb unterstützen, um das Administrative zu regeln.
Was passiert, wenn nicht genug Solarstrom produziert wird?
Die Versorgungssicherheit ist jederzeit gewährleistet. Wenn die lokale Produktion nicht ausreicht – etwa nachts oder bei schlechtem Wetter – wird automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Für die Nutzer ändert sich im Alltag nichts.
Wie ist der Ablauf für die Teilnahme?
1. Abklärung der technischen Machbarkeit: Der erste Ansprechpartner ist der lokale Verteilnetzbetreiber, der die Netzstruktur prüft und feststellt, ob die Gebäude am selben Netzstrang liegen.
2. Meldung beim VNB: Falls vZEV möglich ist, müssen die teilnehmenden Parteien dies dem Verteilnetzbetreiber melden. Der VNB prüft den Antrag und muss die Smartmeter innerhalb von 3 Monaten installieren.
3. Gemeinsame Organisation: Die Teilnehmer müssen einen Zusammenschluss gründen, der als gemeinsamer Endverbraucher auftritt.
4. Vertragliche Regelungen: Die Teilnehmer müssen ihre Rechte und Pflichten in einer Vereinbarung festhalten, einschliesslich der Kostenverteilung und der Regeln für Ein- und Austritte.
5. Abrechnung: Der vZEV organisiert die interne Abrechnung zwischen den Teilnehmern. Dies kann eine Hausverwaltung, eine Energiegenossenschaft oder ein externer Dienstleister sein.
Was muss der Verteilnetzbetreiber (VNB) bereitstellen?
Der VNB ist gesetzlich verpflichtet:
- Die Netztopologie offenzulegen.
- Auf Anfrage Informationen über potenziell geeignete Nachbarn bereitzustellen (Art. 18 Absatz 5 EnV).
- Intelligente Messsysteme zur Verfügung zu stellen.
Der VNB muss innerhalb von 15 Arbeitstagen Auskunft geben.
Wer kann an einem vZEV teilnehmen?
Jederzeit sowohl private Haushalte als auch Gewerbebetriebe. Gewerbliche Liegenschaften verfügen oft über grosse Dachflächen, wodurch Photovoltaikanlagen mit hoher Leistung installiert werden können. Für den Produzenten ist die Vergütung des lokal genutzten Stroms meist attraktiver als die reine Netzeinspeisung. Gleichzeitig profitieren die Abnehmer von günstigem, lokal produziertem Solarstrom.
Wie hoch muss die Produktionsleistung sein?
Die Produktionsleistung der gemeinsamen Energiequelle muss mindestens 10% der kumulierten Anschlussleistungen aller Teilnehmer betragen.
Was ist der Unterschied zwischen ZEV, vZEV und LEG?
ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Ideal für mehrere Nutzer innerhalb eines Gebäudes oder eines Areals. Erfordert physische Leitungen zwischen den Teilnehmern.
vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Solarstrom über mehrere Gebäude hinweg, sofern die Voraussetzungen des Netzbetreibers erfüllt sind. Keine physischen Leitungen erforderlich.
LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft): Die nächste Entwicklungsstufe für die gemeinsame Nutzung von lokal produziertem Strom innerhalb eines Netzgebiets.
Warum ist das Thema gerade jetzt relevant?
Durch steigende Strompreise, den Ausbau von Photovoltaik und neue regulatorische Möglichkeiten gewinnen lokale Energiegemeinschaften stark an Bedeutung. vZEV, ZEV und LEG sind zentrale Bausteine der zukünftigen Energieversorgung in der Schweiz – insbesondere für Gewerbe und Arealentwicklungen. Seit dem 1. Januar 2025 sind vZEVs offiziell im Stromversorgungsgesetz verankert.
Welche Kosten entstehen für die Gründung und den Betrieb eines vZEV?
Initialkosten: Es entstehen administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV. Keine Initialkosten gibt es für die Installation der VNB-Zähler oder das Aufsetzen in den VNB-Systemen. Optional können Kosten für Smart Meter Reader (Adapter) anfallen, falls eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten des VNB-Zählers stattfinden soll.
Betriebskosten: Dazu gehören Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV (z.B. durch einen Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten sowie optional Datenübermittlung für Smart Meter Reader. Der VNB stellt für alle gesetzlich vorgeschriebenen, zur Abrechnung des vZEV notwendigen Messungen in Rechnung. In der Regel führt das zu den gleichen Messkosten wie ohne vZEV.
Wie wird der Strom im vZEV abgerechnet?
Die vZEV-Betreibenden oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den vZEV-Teilnehmenden sowohl den konsumierten Strom aus lokaler Produktion als auch den aus dem Netz bezogenen Strom und die Dienstleistungskosten für die Abwicklung des vZEV in Rechnung.
Netzstrom-Abrechnung: Der VNB stellt der vZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
Wie hoch darf der Tarif für vZEV-Strom sein?
Der Tarif für den vZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen. Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich. Die Einnahmen aus dem vZEV-Strom gehen an die vZEV-Betreibenden.
Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den vZEV gewählten Stromprodukt.
Wer liefert den Netzstrom im vZEV?
Die vZEV-Betreibenden werden zum Stromversorger der vZEV-Teilnehmenden, inklusive Lieferung des Netzstroms. Der vZEV / vZEV wird vom VNB als Endverbraucher behandelt, d.h. der vZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden.
Auch für die Beurteilung des Marktzugangs wird der vZEV mit der Summe der Verbräuche der Teilnehmenden berücksichtigt. Bezieht der vZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Kann ich aus dem vZEV austreten?
Die vZEV-Teilnehmenden können nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem vZEV-Betreibenden aus dem vZEV austreten. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel kann die Eigentümerschaft eine verpflichtende Teilnahme der neuen Mieter:innen vorsehen.
Was sind Smart Meter Reader und brauche ich diese?
Smart Meter Reader sind Adapter, die eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler ermöglichen. Diese sind nicht zwingend erforderlich, können aber für eine effiziente Energieverwaltung nützlich sein.
Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die Smart Meter Reader zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV- oder LEG-Teilnehmenden und der Produktionsanlagen.
Was ist eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft)?
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder innerhalb einer ganzen Gemeinde. Dabei entsteht ein lokaler Markt, auf welchem Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen Strom handeln können.
Die Möglichkeit, eine LEG zu bilden, wird durch die Gemeindegrenze und die Netztopologie begrenzt. Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden.
LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt und ab 2026 verfügbar.
Was sind die Unterschiede zwischen LEG, vZEV und ZEV?
ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Ideal für mehrere Nutzer innerhalb eines Gebäudes oder Areals. Alle Teilnehmer befinden sich hinter demselben Netzanschlusspunkt. Erfordert physische Leitungen zwischen den Teilnehmern. ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch): Ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Solarstrom über mehrere Gebäude hinweg, sofern alle Teilnehmer am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. Verteilkabine oder Sammelschiene in der Trafostation) angeschlossen sind. Keine physischen Leitungen erforderlich. ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft): Die nächste Entwicklungsstufe für die gemeinsame Nutzung von lokal produziertem Strom innerhalb einer Gemeinde. LEG-Teilnehmende bleiben Endkund:innen des VNB. Der Tarif für LEG-Strom kann frei gewählt werden. LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Was ist das VNB-Praxismodell?
Die Verteilnetzbetreiber (VNB) können mit dem Praxismodell (auch unter anderen Namen wie Eigenverbrauchsgemeinschaft bekannt) eine Abrechnungslösung anbieten. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein solches Modell anzubieten.
Wichtige Merkmale: Bei der Umsetzung gibt es Gestaltungsspielraum, wobei die Weisung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) beachtet werden muss. Die Teilnehmer:innen bleiben immer Kunden beim Verteilnetzbetreiber. Auch der Eigenverbrauch wird über den VNB an die Abnehmer:innen verkauft und abgerechnet.
Unterschied zu ZEV/vZEV: Ein grosser Unterschied zum ZEV und vZEV ist, dass die Teilnehmenden hierbei Kunde ihres Verteilnetzbetreibers bleiben. Der Reststrom wird weiterhin vom zuständigen Verteilnetzbetreiber geliefert.
Gesetzliche Grundlage: Mitteilungen «Praxismodell Eigenverbrauch» der ElCom.
Wie sieht die Abrechnung beim Praxismodell aus?
Lokaler Strom: Die Abrechnung des lokalen Stroms wickelt der Verteilnetzbetreiber ab. Die Gutschrift des lokalen Stroms erfolgt vom VNB an den Produzenten.
Netzstrom: Der Netzstrom wird nach wie vor vom zuständigen Verteilnetzbetreiber abgerechnet. Falls der VNB das Praxismodell auch für Kunden mit Marktzugang anbietet, rechnet der Lieferant den Reststrom für Kunden mit Marktzugang ab.
Tarife: Bei einem Praxismodell wird die Tarifgestaltung des lokalen Stroms vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber vorgegeben. Viele orientieren sich an den Vorgaben zum (v)ZEV – eine gesetzliche Grundlage gibt es jedoch nicht.
Kosten: Die Initialkosten und Betriebskosten werden vom VNB festgelegt. Entweder werden die Kosten separat ausgewiesen oder im Stromtarif des Praxismodells eingepreist.
Welche Rolle spielt der Verteilnetzbetreiber (VNB)?
Der VNB ist gesetzlich verpflichtet:
- Die Netztopologie offenzulegen.
- Auf Anfrage Informationen über potenziell geeignete Nachbarn bereitzustellen (Art. 18 Absatz 5 EnV).
- Intelligente Messsysteme (Smart Meter) zur Verfügung zu stellen.
Der VNB muss innerhalb von 15 Arbeitstagen Auskunft geben. Zusätzlich stellt der VNB monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der vZEV- oder LEG-Teilnehmenden und der Produktionsanlagen bereit.
Wer kann an einem vZEV oder einer LEG teilnehmen?
Jederzeit sowohl private Haushalte als auch Gewerbebetriebe. Gewerbliche Liegenschaften verfügen oft über grosse Dachflächen, wodurch Photovoltaikanlagen mit hoher Leistung installiert werden können. Für den Produzenten ist die Vergütung des lokal genutzten Stroms meist attraktiver als die reine Netzeinspeisung. Gleichzeitig profitieren die Abnehmer von günstigem, lokal produziertem Solarstrom.
LEG-Teilnehmende bleiben Endkund:innen des VNB. Endverbraucher:innen mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen. Endverbraucher ohne Marktzugang können sich mit einer LEG nicht zusammenschliessen, um Marktzugang zu erlangen.
Wie wird die Produktionsleistung für vZEV und LEG bestimmt?
vZEV: Die Produktionsleistung der gemeinsamen Energiequelle muss mindestens 10% der kumulierten Anschlussleistungen aller Teilnehmer betragen.
LEG: Die minimale Produktionsleistung und andere Details orientieren sich an den Branchen- empfehlungen für Lokale Elektrizitätsgemeinschaften. Der VNB darf für das Aufsetzen der LEG eine verhältnismässige Gebühr verlangen.
Wie funktioniert die Messung im vZEV und LEG?
Die Zähler und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines vZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbrauchenden, Speicherbetreibenden und Produzierenden einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen.
Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart Meter Reader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV- oder LEG-Teilnehmenden und der Produktionsanlagen.
ZEV (klassisch): Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion (falls < 30 kVA) liegt in der Verantwortung der ZEV-Betreibenden, resp. des beauftragten Abrechnungsdienstleisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) müssen vom VNB gestellt werden.
Was muss bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel beachtet werden?
vZEV / ZEV: Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel kann die Eigentümerschaft eine verpflichtende Teilnahme der neuen Mieter:innen vorsehen.
LEG: Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel werden die neuen Mieter:innen / Eigentümer:innen nur LEG-Teilnehmende, wenn sie sich mit dem LEG-Betreibenden vertraglich einigen.
Wie kann ich einen Abrechnungsdienstleister für (v)ZEV oder LEG finden?
In einem Register auf lokalerstrom.ch finden Sie Abrechnungsdienstleister für die Modelle ZEV, vZEV, LEG und Praxismodell. Lokalerstrom.ch übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Qualität der angebenden Daten der Abrechnungsdienstleister.
Die Dienstleister bieten unterschiedliche Leistungen an, wie Beratung bei der Gründung, Abrechnung, Messdienstleistung und verschiedene Schnittstellen für Datenexport und Datenvisualisierung.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für (v)ZEV und LEG?
ZEV und vZEV: Sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
LEG: Sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Praxismodell: Wird durch Mitteilungen «Praxismodell Eigenverbrauch» der ElCom geregelt. Der VSE empfiehlt zudem, sich bei der Ausgestaltung der Regeln an den anderen Modellen zu orientieren, beispielsweise bei der Festlegung der minimal notwendigen Produktionsleistung oder der Tarifgestaltung.